Zu folgenden Fragestellungen werden familienpsychologische Sachverständigengutachten erstellt:
Die Gutachtenerstellung erfolgt nach fachwissenschaftlichen Standards entsprechend den von der Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten formulierten Kriterien zur Qualitätssicherung (Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht, 2015/2019) sowie der Empfehlungen des Oberlandesgerichts Celle (Inhaltliche Anforderungen an Sachverständigengutachten in Kindschaftssachen, 2015).